Die Organe der Gemeinde und ihre Aufgaben
Der Gemeinderat
Der Rat der
Gemeinde Großenwörden besteht zur Zeit aus 7 Ratsmitgliedern, die im
Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für eine
Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden.
Die wichtigen und
grundsätzlichen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören
unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen,
die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der
Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms
sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von
öffentlichen Einrichtungen.
Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender ist und seinen beiden Stellvertretern. Alle Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nichtöffentlich. Der Verwaltungsausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können.
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
ist politischer Repräsentant der Gemeinde und zugleich
Gemeindedirektor. Er ist ehrenamtlich tätig und wird vom Gemeinderat
gewählt.
Der Gemeindedirektor vertritt die Gemeinde in allen Verwaltungsangelegenheiten und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung.