Großenwörden im Amt Himmelpforten:
(bis 1852)
Das Amt Himmelpforten in der Form, wie es bis 1885 bestanden hat, war Teil des Klosteramtes Himmelpforten. Nachdem die Schweden nach dem Westfälischen Frieden von 1648 die Herzogtümer Bremen und Verden besetzt hielten, wurden die Klöster aufgehoben und aus ihnen die sogenannten Klosterämter durch die schwedische Verwaltung geschaffen. Im Bereich des Klosters Himmelpforten entstand so u. a. das Amt Himmelpforten auf der Grundlage des ehemaligen Zisterzienser-Nonnenklosters Himmelpforten (gegr. um 1250).
Das Kloster Himmelpforten wurde 1647 dem Reichsrat Gustav Adolf Löwenhaupt übertragen. Die Besitztümer des Klosters Himmelpforten wurden dann 1681 durch die Schweden wieder an den Staat zurückgeführt und bildeten das landesherrliche Verwaltungsamt Himmelpforten. Während der dänischen Besetzung der Herzogtümer Bremen und Verden wurde die Vogtei Oldendorf dem Amt Himmelpforten einverleibt.
Durch die Verordnung betr. die „Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden“ vom 7. August 1852 mußte das Amt Himmelpforten die Gemeinden Großenwörden und Neuland mit Neulandermoor an das Amt Osten abgeben.
Erwähnung sollte allerdings auch das „Vörder Register“ finden. Dies wurde von dem Erzbischof von Bremen, Johann III Rode von Walen, in Auftrag gegeben wurde und zwischen 1498 und 1500 fertiggestellt und stellt ein Verzeichnis der Bezirke und landesherrlichen Befugnisse der Stifts Bremen dar. In dem Register sollten folgende fünf Titel festgestellt werden: Die Gerichtsrechte, die Anzahl der Höfe, die Schatzrechte, die Zehntrechte und die grundherrschaftlichen Besitzverhältnisse. In dem Register fand, neben zahlreichen Börden und den Kirchspielen Osten und Horst auch das Kirchspiel Großenwörden Erwähnung.